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AGB



I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern / Kunden) unserer Waren und Leistungen abgeschlossen werden. Davon abweichende Einkaufsbedingungen der Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

II. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Prospekte, Kataloge, usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung, Für mündliche Zusagen übernehmen wir keine Gewähr.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telegrafische oder telefonische Aufträge nehmen nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Änderungen und Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen, sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.

III. Lieferung / Durchführung / Lieferfristen / höhere Gewalt
Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart, vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, daß wir Lieferfristen ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt haben.
Wir sind bemüht unsere Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend.
Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des §326 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wobei jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung gilt.
Der Mindestauftragswert für Versandlieferungen beträgt 100,00 € (ohne Mwst.). Bei Kleinlieferungen unter Mindestauftragswert werden anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 15,00 € (ohne Mwst.) berechnet.

IV. Versand und Verpackung
Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen, in diesem Fall sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe der der Gebühren zu berechnen, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Verlustes und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Käufer über.
Die Verpackung und der Versand werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für den billigsten Versand.
Im Interesse des Käufers ist zu beachten, daß Sendungen die bei der Anlieferung die geringste Spur von Beschädigung oder Beraubung aufweisen, nur unter Vorbehalt angenommen werden dürfen. Beim Transporteur ist unverzüglich eine Schadensfeststellung zu veranlassen. Bis dahin muß die Sendung unausgepackt bleiben.

V. Preise
Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise sind freibleibend und werden in Euro angegeben, sofern bei Auslandslieferungen keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. In unseren Preisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten und wird zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

VI. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto, d.h. ohne Abzüge zu bezahlen.
Wir behalten uns Versendung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor. Ebenso kann bei Bestellung eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Auftragswertes verlangt werden.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt unter Befreiung von unser Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von einem Drittel des Auftragswertes zu verlangen.
Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir unter dem Vorbehalt weitergehender Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeitstag bis zum Zahlungstag zu verlangen, es sei denn der Abnehmer weist nach, daß der entstandene Schaden tatsächlich geringer ist.
Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt.

VII. Eigentumsvorbehalt
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigende Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehende Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unendgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Mit einer Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

VIII. Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
Wir leisten Gewähr für eine einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Die Gewährleistung geht dahin, daß wir nach unserer Wahl, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers oder sonstiger Kostenerstattungsansprüche, Ersatz leisten oder nachbessern. Ein Anspruch auf Wandel oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen, wie Ein- und Ausbaukosten, Transport und Folgekosten, etc. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, daß der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns oder unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen des Herstellers bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, so liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
Weiter Ansprüche, inbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.

IX. Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragschluß, positiver Forderungsverletzung, Organisationsverschulden, verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung und unerlaubter Handlung haften wir nur, wenn wir, bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftenzusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Braunschweig / Niedersachsen
Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht / Landgericht Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt.

Braunschweig, im März 2004



InHausTec GmbH, Rheingoldstraße 27, 38112 Braunschweig